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Investoren

Richtlinie für Investor Relations und Werbeaktivitäten

Diese Richtlinie stellt sicher, dass alle Investor-Relations-Aktivitäten von oder im Namen von Plaid Technologies Inc. den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen und Börsenanforderungen entsprechen.

1. Zweck

Zweck dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Investor-Relations-Aktivitäten ("IR") des Unternehmens den folgenden Vorschriften entsprechen: dem Securities Act (British Columbia), den Leitlinien der BC Securities Commission (BCSC), den Anforderungen der Canadian Securities Exchange (CSE) und dem National Instrument 51-102 – Continuous Disclosure Obligations.

2. Definition von Investor-Relations-Aktivitäten

Im Sinne dieser Richtlinie umfassen Investor-Relations-Aktivitaeten alle Aktivitaeten oder Mitteilungen, die direkt oder indirekt den Kauf oder Verkauf der Wertpapiere des Unternehmens foerdern oder vernuenftigerweise foerdern koennten.

Dazu gehoeren unter anderem: Newsletter, Blogbeitraege und Marketingmaterialien; Social-Media-Beitraege (einschliesslich durch Dritte oder Influencer); bezahlte Recherchen, Berichte oder Analystenberichterstattung; sowie E-Mail-Kampagnen und digitale Werbung.

3. Offenlegungsanforderungen

Alle IR-Materialien muessen dem Standard der klaren und deutlichen Offenlegung entsprechen. Jede Mitteilung muss klar angeben, dass sie im Auftrag von Plaid Technologies Inc. verbreitet wird oder eine bezahlte Werbung im Auftrag von Plaid Technologies Inc. darstellt.

Jede Mitteilung muss offenlegen: die fuer die Verbreitung verantwortliche Partei sowie die Art der Verguetung (Bargeld, Wertpapiere oder andere Gegenleistung).

Mitteilungen müssen in einfacher Sprache verfasst sein, deutlich am oder nahe dem Anfang der Mitteilung platziert und so gestaltet sein, dass sie die Aufmerksamkeit des Lesers auf sich ziehen.

Offenlegungen dürfen nicht im Kleingedruckten oder in rechtlichen Haftungsausschlüssen versteckt werden, nur am Ende eines Dokuments erscheinen oder nur über Hyperlinks zugänglich sein.

4. Genauigkeit und Ausgewogenheit der Offenlegung

Alle IR-Mitteilungen müssen korrekt, ausgewogen und nicht irreführend sein. Sie müssen übertriebene, werbliche oder einseitige Aussagen vermeiden, wesentliche Risiken gegebenenfalls einbeziehen und dürfen nicht wie unabhängiger Journalismus ohne klare Offenlegung erscheinen.

Keine IR-Mitteilung darf wesentliche Informationen enthalten, die nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen öffentlich bekannt gegeben wurden.

5. Genehmigung und Aufsicht

Alle IR-Materialien müssen vom CEO des Unternehmens und/oder dem benannten Offenlegungsbeauftragten geprüft und genehmigt werden. Eine rechtliche Prüfung ist für neue IR-Kampagnen und Werbeengagements mit Dritten erforderlich.

Das Unternehmen wird die zentrale Kontrolle über alle IR-Mitteilungen aufrechterhalten.

6. Beauftragung von Investor-Relations-Auftragnehmern

Vor der Beauftragung eines IR-Unternehmens oder Beraters muss das Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung abschließen, die Folgendes umfasst: Leistungsumfang, Vergütungsstruktur und Compliance-Verpflichtungen. Das Unternehmen muss außerdem eine Due Diligence beim IR-Anbieter durchführen und die Einhaltung dieser Richtlinie und der geltenden Wertpapiergesetze verlangen.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Inhalte vorab zu genehmigen und alle verbreiteten Materialien zu überwachen.

Das Unternehmen führt Aufzeichnungen über alle IR-Aktivitäten und Zahlungen.